Geburten in Großkarolinenfeld
Ansprechpartner: | ||
Standes - und Friedhofsamt Karolinenplatz 12 83109 Großkarolinenfeld |
Telefon: 08031/5908-17 Telefax: 08031/5908-35 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |

Herzlichen Glückwunsch !
Bei Hausgeburten ist die Geburtsanzeige innerhalb einer Woche von Ihnen persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt Großkarolinenfeld anzuzeigen.Anmeldung einer Geburt
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Verheiratete Mutter |
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Unverheiratete Mutter |
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Zusätzlich: Sterbeurkunde des Ehemannes / Einbürgerungsurkunde / Scheidungsurteil / Vertriebenenbescheinigung / Aufenthaltsbescheinigung
Vaterschaftsanerkennung
Sie sind oder werden Vater eines Kindes und sind nicht mit der Mutter verheiratet?
Damit Sie in dem Geburtseintrag Ihres Kindes aufgenommen werden können und so auch rechtlich als Vater gelten, bedarf es einer Vaterschaftsanerkennung.
Sie können die Vaterschaftsanerkennung bei jedem Standesamt oder auch beim Jugendamt des Landkreises erklären.
Am besten ist es, wenn Sie die Vaterschaft bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen und zwar am ihrem Wohnsitz-Standesamt, damit Sie an diese Dinge nicht mehr denken müssen, wenn Ihr Kind auf der Welt ist.
Ihr Wohnsitzstandesamt leitet sodann Ihre Erklärung an das Standesamt, wo Ihr Kind geboren wird, weiter.
Für die Vaterschaftsanerkennung wird auch die Mutter gebraucht. Sie muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen.
Am besten, Sie kommen beide gemeinsam zu uns ins Standesamt.
Mitbringen müssen Sie:
- jeder seine Geburtsurkunde (Stammbuch der Eltern)
- jeder den gültigen Personalausweis/Reisepaß
Die Vaterschaftserklärung und die Zustimmungserklärung sind kostenfrei.
Soll Ihr Kind gleich den Namen des Vaters erhalten?
Bedarf es der Namenserteilung durch die Mutter des Kindes.
Gebühren
Sie erhalten vier Geburtsurkunden gebührenfrei (Mutterschaftsgeld / Taufe / Elterngeld / Kindergeld)
Jede Geburtsurkunde 10,00 €
Zusätzliche Informationen
Vaterschaftsanerkennung:
Was müssen wir tun?Die Vaterschaft wird durch die Anerkennungserklärung des Vaters festgestellt. Diese geschieht jedoch nur, wenn die Mutter der Erklärung zustimmt. Die Anerkennung und Zustimmungserklärung können Sie gerne beim Standesamt Großkarolinenfeld erklären.
Tipp: Diese Erklärungen können sie bereits vor Geburt des Kindes abgeben.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Geburtsurkunde des Vaters und der Mutter, sowie jeweils den Personalausweis.