Friedhofsverwaltung
Ansprechpartner: | ||
Standes - und Friedhofsamt Karolinenplatz 12 83109 Großkarolinenfeld |
Telefon: 08031/5908-17 Telefax: 08031/5908-35 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
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Frau Erika Huber In Vertretung Herr Christian Baumann |
Zimmer 7 |
Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung |
Montag - Freitag 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr |
Graberwerb
Auf den gemeindlichen Friedhöfen in Großkarolinenfeld und Tattenhausen kann grundsätzlich jeder Gemeindebürger ein Grab erwerben. Der Erwerber und die Mitglieder seiner Familie können im Wahlgrab bestattet werden. Es gibt verschiedene Grabarten und Mindestlaufzeiten für den erworbenen Grabplatz. Die Grabstätte wird erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden vergeben.
Abteilungen im Friedhof Großkarolinenfeld |
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Grabart |
Bestattungsmöglichkeit |
Laufzeit pro Bestattung |
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Einzelgräber | zwei Särge | 20 Jahre | |||||
Familiengräber | vier Särge | 20 Jahre | |||||
Urnengrabstätten | vier Urnen | 10 Jahre | |||||
Urnennischen | drei - sechs Urnen | 10 Jahre | |||||
Anonyme Grabstelle | eine Urne | 10 Jahre |
Abteilungen im Friedhof Tattenhausen |
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Grabart |
Bestattungsmöglichkeit |
Laufzeit pro Bestattung |
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Einzelgräber | zwei Särge | 15 Jahre | |||||
Familiengräber | vier Särge | 15 Jahre | |||||
Urnengrabstätten | vier Urnen | 10 Jahre |
Der kirchliche Teil des Friedhofes Tattenhausen wird vom Kath. Pfarramt Großkarolinenfeld verwaltet.
Ansprechpartner: Herr Pfarrer Drago Curic, Tel: 08031/5129
Anonyme Grabstelle
Als Sonderform der Erd- und Feuerbestattungen bietet die Gemeinde auf dem Friedhof Großkarolinenfeld auch die Möglichkeit der anonymen Bestattung.
Die Beisetzung erfolgt auf einem ausgewiesenen Grabfeld. Wie bei jeder Erd- oder Urnenbestattung kann selbstverständlich eine Trauerfeier stattfinden. Anonym ist nur die Position der Ruhestätte des Verstorbenen.
Die Beisetzung erfolgt auf einem ausgewiesenen Grabfeld. Wie bei jeder Erd- oder Urnenbestattung kann selbstverständlich eine Trauerfeier stattfinden. Anonym ist nur die Position der Ruhestätte des Verstorbenen.
Errichtung / Änderung von Grabdenkmälern
Eine Grabanlage muss spätestens sechs Monate nach der Bestattung gärnterisch und in einer würdigen Weise mit einem Grabdenkmal und einer Randeinfassung errichtet werden. Grundsätzlich ist man in der Grabmalgestaltung frei. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Grabmal in die Umgebung einfügt und nicht aus auffälligen Werkstoffen besteht. Die Errichtung oder Änderung von Grabmälern bedarf vorher der Erlaubnis der Gemeinde Großkarolinenfeld. Die Grabmalgenehmigung ist vor Ausführung der Maßnahme zu beantragen. Auch bei der Gestaltung einer Abdeckplatte für die Urnenwand ist ebenfalls eine vorherige Genehmigung einzuholen.
Erforderliche Unterlagen
Skizze ( 3-fach mit Beschreibung)
Antrag des Steinmetzes
Gebühr 25,00 €
Dem Grabnutzungsberechtigten obliegen alle Rechte, wie die Belegung, die Verlängerung und die Auflösung, aber auch alle Pflichten, die die würdige Pflege und die Standsicherheit der Grabstätte.
Auflösung und Entfernung der Grabstätte
Grabstätten dürfen vor Ablauf der Ruhezeit und des Nutzungsrechtes nur mit vorheriger Erlaubnis der Friedhofsverwaltung entfernt werden. Wird die Grabstätte nach Ablauf der Nutzungszeit aufgelöst, ist die Friedhofsverwaltung zu informieren.
Die Kosten der Auflösung sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nähere Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Grabgebühren und Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstelle erhalten Sie gerne auch persönlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.
Die Kosten der Auflösung sind vom Nutzungsberechtigten zu tragen.
Nähere Informationen über Grabarten, Laufzeiten, Grabgebühren und Gestaltungsmöglichkeiten der Grabstelle erhalten Sie gerne auch persönlich oder telefonisch bei der Friedhofsverwaltung.